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   BPatG, 03.07.2023 - 35 W (pat) 406/22   

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BPatG, 03.07.2023 - 35 W (pat) 406/22 (https://dejure.org/2023,16575)
BPatG, Entscheidung vom 03.07.2023 - 35 W (pat) 406/22 (https://dejure.org/2023,16575)
BPatG, Entscheidung vom 03. Juli 2023 - 35 W (pat) 406/22 (https://dejure.org/2023,16575)
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  • BGH, 07.11.2017 - X ZR 63/15

    Patentnichtigkeitssache: Schutz für eine Ausführungsform bei Fehlen eines

    Auszug aus BPatG, 03.07.2023 - 35 W (pat) 406/22
    Die Antragsgegnerin ist der Auffassung, dass der angefochtene Beschluss mit Blick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere die Entscheidung "Digitales Buch" (Urteil vom 7. November 2017, X ZR 63/15), fehlerhaft.

    Im Übrigen ist maßgeblich, ob der zuständige Fachmann die im vorliegenden Schutzanspruch 1 nach Hauptantrag beschriebene technische Lehre den Unterlagen der Stammanmeldung unmittelbar und eindeutig entnehmen kann, wobei auch Verallgemeinerungen ursprungsoffenbarter Ausführungsbeispiele zulässig sind, etwa dann, wenn von mehreren Merkmalen, die nicht nur zusammengenommen, sondern auch für sich betrachtet dem erfindungsgemäßen Erfolg förderlich sind, nur eines oder einzelne beansprucht werden (vgl. BGH GRUR 2018, 175, Tz. 30 - Digitales Buch).

    Dies folgt jedoch nicht schon daraus, dass in Patentanspruch 1 der Stammanmeldung ausdrücklich und ausschließlich eine hydraulische Kurbel beansprucht wird (vgl. BGH GRUR 2018, 175, Tz. 32 - Digitales Buch).

    Dann aber ist dieses Merkmal auch als erfindungswesentlich zu erachten (vgl. BGH GRUR 2018, 175, Tz. 35 - Digitales Buch).

    Einzelne, in der Stammanmeldung angeführte Vorteile, die auch mit einer anderweitigen Ausgestaltung - hier: elektrischer oder wasserturbinenbasierter Antrieb der Kurbel - verwirklicht werden können, führen gerade nicht zu einer anderen Sichtweise (vgl. BGH GRUR 2018, 175, Tz. 41 - Digitales Buch).

  • BGH, 21.10.2010 - Xa ZB 14/09

    Winkelmesseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 03.07.2023 - 35 W (pat) 406/22
    Bei der vorliegenden Sachlage kann auch unter Berücksichtigung der Entscheidungen BGH GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung, GRUR 2011, 1003 - Integrationsmerkmal, GRUR 2015, 573 - Wundbehandlungsvorrichtung und GRUR 2013, 1135 - Tintenstrahldrucker, die die umgekehrte Fallgestaltung betreffen, nämlich Aufweisen eines nicht ursprungsoffenbarten, aber in der Sache zu einer Beschränkung des Gegenstands des betr.
  • BGH, 17.02.2015 - X ZR 161/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Nichtigerklärung

    Auszug aus BPatG, 03.07.2023 - 35 W (pat) 406/22
    Bei der vorliegenden Sachlage kann auch unter Berücksichtigung der Entscheidungen BGH GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung, GRUR 2011, 1003 - Integrationsmerkmal, GRUR 2015, 573 - Wundbehandlungsvorrichtung und GRUR 2013, 1135 - Tintenstrahldrucker, die die umgekehrte Fallgestaltung betreffen, nämlich Aufweisen eines nicht ursprungsoffenbarten, aber in der Sache zu einer Beschränkung des Gegenstands des betr.
  • BGH, 06.08.2013 - X ZB 2/12

    Tintenstrahldrucker

    Auszug aus BPatG, 03.07.2023 - 35 W (pat) 406/22
    Bei der vorliegenden Sachlage kann auch unter Berücksichtigung der Entscheidungen BGH GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung, GRUR 2011, 1003 - Integrationsmerkmal, GRUR 2015, 573 - Wundbehandlungsvorrichtung und GRUR 2013, 1135 - Tintenstrahldrucker, die die umgekehrte Fallgestaltung betreffen, nämlich Aufweisen eines nicht ursprungsoffenbarten, aber in der Sache zu einer Beschränkung des Gegenstands des betr.
  • BGH, 21.06.2011 - X ZR 43/09

    Integrationselement

    Auszug aus BPatG, 03.07.2023 - 35 W (pat) 406/22
    Bei der vorliegenden Sachlage kann auch unter Berücksichtigung der Entscheidungen BGH GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung, GRUR 2011, 1003 - Integrationsmerkmal, GRUR 2015, 573 - Wundbehandlungsvorrichtung und GRUR 2013, 1135 - Tintenstrahldrucker, die die umgekehrte Fallgestaltung betreffen, nämlich Aufweisen eines nicht ursprungsoffenbarten, aber in der Sache zu einer Beschränkung des Gegenstands des betr.
  • BGH, 13.05.2003 - X ZR 226/00

    "Momentanpol"; Wirksamkeit einer abgezweigten Gebrauchsmusteranmeldung

    Auszug aus BPatG, 03.07.2023 - 35 W (pat) 406/22
    Ist, wie im vorliegenden Fall, das Streitgebrauchsmuster abgezweigt worden, so ist für die Prüfung des Löschungsgrunds der unzulässigen Erweiterung der Offenbarungsgehalt der Stammanmeldung maßgebend, aus der das Streitgebrauchsmuster abgezweigt worden ist (vgl. BGH, vgl. GRUR 2003, 867 - Momentanpol I; GRUR 2012, 1243, Tz. 17 - Feuchtigkeitsabsorptionsbehälter; ferner den Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2020, 35 W (pat) 421/18).
  • BGH, 29.09.2011 - X ZR 109/08

    Sensoranordnung

    Auszug aus BPatG, 03.07.2023 - 35 W (pat) 406/22
    Für letzteres ist aber nur dann Raum, wenn der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen entnommen werden kann, dass auch Ausführungsformen ohne die in Rede stehenden Merkmale als zur Erfindung gehörend offenbart sind (vgl. BGH GRUR 2012, 149, Tz. 84 - Sensoranordnung).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZB 1/11

    Feuchtigkeitsabsorptionsbehälter

    Auszug aus BPatG, 03.07.2023 - 35 W (pat) 406/22
    Ist, wie im vorliegenden Fall, das Streitgebrauchsmuster abgezweigt worden, so ist für die Prüfung des Löschungsgrunds der unzulässigen Erweiterung der Offenbarungsgehalt der Stammanmeldung maßgebend, aus der das Streitgebrauchsmuster abgezweigt worden ist (vgl. BGH, vgl. GRUR 2003, 867 - Momentanpol I; GRUR 2012, 1243, Tz. 17 - Feuchtigkeitsabsorptionsbehälter; ferner den Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2020, 35 W (pat) 421/18).
  • BPatG, 07.10.2020 - 35 W (pat) 421/18
    Auszug aus BPatG, 03.07.2023 - 35 W (pat) 406/22
    Ist, wie im vorliegenden Fall, das Streitgebrauchsmuster abgezweigt worden, so ist für die Prüfung des Löschungsgrunds der unzulässigen Erweiterung der Offenbarungsgehalt der Stammanmeldung maßgebend, aus der das Streitgebrauchsmuster abgezweigt worden ist (vgl. BGH, vgl. GRUR 2003, 867 - Momentanpol I; GRUR 2012, 1243, Tz. 17 - Feuchtigkeitsabsorptionsbehälter; ferner den Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2020, 35 W (pat) 421/18).
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